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Mahnverfahren

Für die Bearbeitung der Mahnverfahren stehen mehrere Listen zur Verfügung, in den die Verfahren nach dem Status der Bearbeitung, bzw. nach der nächsten erforderlichen Aktion gefiltert werden können, sodass die elektronischen Mahnverfahren vollständig ohne die Verwendung von Wiedervorlagen bearbeitet werden können.

Mahnbescheide erlassen

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit erlassenem, aber noch nicht zugestelltem Mahnbescheidsantrag. Der Antrag darf nicht moniert worden sein und muss bereits eine Verfahrens-ID des Mahngerichts enthalten
  • Mahnbescheide keine Erlass-Nachricht

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit versendetem Mahnbescheidsantrag, der noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde
  • Mahnbescheide nicht gesendet

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit Mahnbescheidsantrag, der noch nicht versendet wurde
  • Mahnbescheide Nichtzustellung

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit unzustellbarem Mahnbescheidsantrag
  • Mahnbescheide Widersprüche

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit zugestelltem Mahnbescheidsantrag und noch nicht bearbeitetem Widerspruch. Das Antragsdatum darf maximal 180 Tage zurückliegen
  • Monierungen MBA/VBA

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit noch nicht zugestelltem und moniertem Mahnbescheids-/Vollstreckungsbescheidsantrag
  • VB beantragen

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten ohne VB-Antrag und mindestens vor 20 Tagen zugestelltem Mahnbescheidsantrag. Es darf kein Widerspruch vorliegen und das Antragsdatum darf maximal 180 Tage zurückliegen
  • VBA Nichtzustellung

  • Alle nicht abgelegten, internen Akten mit unzustellbarem VB-Antrag. Der VB-Antrag darf nicht moniert worden sein
  • Wie können wir helfen?