Für die Bearbeitung der Mahnverfahren stehen mehrere Listen zur Verfügung, in den die Verfahren nach dem Status der Bearbeitung, bzw. nach der nächsten erforderlichen Aktion gefiltert werden können, sodass die elektronischen Mahnverfahren vollständig ohne die Verwendung von Wiedervorlagen bearbeitet werden können.
Mahnbescheide erlassen
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit erlassenem, aber noch nicht zugestelltem Mahnbescheidsantrag. Der Antrag darf nicht moniert worden sein und muss bereits eine Verfahrens-ID des Mahngerichts enthalten
Mahnbescheide keine Erlass-Nachricht
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit versendetem Mahnbescheidsantrag, der noch nicht vom Gericht bearbeitet wurde
Mahnbescheide nicht gesendet
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit Mahnbescheidsantrag, der noch nicht versendet wurde
Mahnbescheide Nichtzustellung
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit unzustellbarem Mahnbescheidsantrag
Mahnbescheide Widersprüche
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit zugestelltem Mahnbescheidsantrag und noch nicht bearbeitetem Widerspruch. Das Antragsdatum darf maximal 180 Tage zurückliegen
Monierungen MBA/VBA
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit noch nicht zugestelltem und moniertem Mahnbescheids-/Vollstreckungsbescheidsantrag
VB beantragen
Alle nicht abgelegten, internen Akten ohne VB-Antrag und mindestens vor 20 Tagen zugestelltem Mahnbescheidsantrag. Es darf kein Widerspruch vorliegen und das Antragsdatum darf maximal 180 Tage zurückliegen
VBA Nichtzustellung
Alle nicht abgelegten, internen Akten mit unzustellbarem VB-Antrag. Der VB-Antrag darf nicht moniert worden sein